Das Amtsgericht Freiburg hat entschieden: Man darf Bea P eine „tragende intellektuelle Vordenkerin der Südbadischen Coronaleugner- und Querdenker-Szene nennen. Das ist nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, sondern um Werturteil. Und selbst wenn es eine Tatsachenbehauptung wäre, so sei diese hinreichend belegt und es bestünde auch ein berechtigtes Interesse daran dies aufzudecken. (Aktenzeichen: 28 Cs 415 Js 27965/22)
Das ist nicht nur ein Sieg für die Meinungsfreiheit, sondern bestärkt auch all die, die sich im Kampf gegen Schwurbel engagieren und nicht still bleiben.
Doch wie kam es dazu?
Im Juni 2022 schrieb ich einen Brief an den Vorstand des Europäischen Instituts für Minderheitenrechte. Der Inhalt: Die Aktivitäten ihres Vorstandsmitglieds Dr. Sybille Beate Pfeil in der südbadischen Querdenker-Szene.
Die waren schon damals beachtlich, so gab es einen Auftritt bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, sie nahm an einer Demo gegen das Impfen von Kindern teil.
Sie war auch bei einer Talkrunde auf einer Kundgebung in Ofenburg lokalen Promis aus der Querdenken Szene wie Martin Ruthenberg, Christoph Wonneberger, Christoph Pfluger dort traten auch ein Arzt von MWGFD dabei oder bei einer Veranstaltung der Verschwörungsideologischen Partei “die Basis” am 19.6.22.
Ihr Engagement verheimlichte sie kaum, gab etwa im Szene Magazin “transition news” interviewen mit den Worten:
“bin ich seit Mai 2020 in die Rolle einer «ehrenamtlichen» Rechtsberaterin für Corona-Massnahmen-Geschädigte aus meinem direkten Umfeld hineingerutscht. Da es insgesamt zu wenige Rechtsanwälte gibt, die sich auf dieses Terrain wagen, ist der Bedarf riesig.
Falls nötig, helfe ich auch bei der Rechtsanwalts-Suche. Ab und zu schreibe ich Behördenbriefe und nehme erläuternd, ergänzend oder korrigierend zu rechtlichen Nachrichten im Netz Stellung, soweit mir das sinnvoll erscheint. Konkret habe ich mich zum Beispiel im November 2020 an der Ausformulierung eines Offenen Briefes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder an der Formulierung einer Strafanzeige bei Todesfällen nach der Corona-Impfung beteiligt. (…)”
https://transition-news.org/vereint-im-kampf-gegen-den-pandemie-irrsinn das Interview wurde inzwischen gelöscht, aber sie bestreitet nicht, das gesagt zu haben.
In diesem Schreiben kam ich nach Auflistung der Auftritte und Verwicklungen zum Schluß:
“Aus unserer Sicht ist Frau Pfeil aufgrund ihrer Vorbildung, ihre Rufs und Eloquenz und durch ihre Auftritte, eine der tragenden intellektuellen Vordenkerinnen der Südbadischen Coronaleugner- und Querdenken-Szene. Aus unserer Sicht, steht ein solches Engagement und ihr Handeln im diametralem Widerspruch zu den Werten und Zielen des ECMI”
Und forderte Frau Pfeil auf, aus dem Vorstand zurückzutreten bzw. sie aus dem Vorstand zu entfernen.
Vom ECMI hörte ich nichts bzw. nur ausweichendes. Nun liegt mir auch die Gerichtsakte vor und darin wird klar: Der Direktor des ECMI nahm die Sache nicht wirklich ernst oder stärkte ihr sogar den Rücken.
Allerdings erfolgte aufgrund der Äußerungen bei dem Szeneportal “Transition news” eine Kontaktaufnahme des Bundesinnenministeriums, das Dr. Pfeil, ja auch in in den Vorstand berufen hatte. Ob sich diese Anhörung so darstellt, wie sie es im Interview mit dem Verschwörungideologischen Sender “Auf1” am 25.1.2024 darstellt und wie es ähnlich auch in der Akte steht, kann man nicht beweisen.
Auf jeden Fall erschien neben ihrem Namen der Hinweis, sie lasse ihre Tätigkeit im Board auf eigenen Wunsch ruhen. Das Bundesinnenministerium schlug sie auch nicht für eine weitere Amtszeit als deutsche Vertreterin im Sachverständigenausschuss zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, vor.
Nun würde man denken, damit hat sich die Sache erledigt. Jemand, der so verstrickt ist, in die Querdenken-Szene von einer Vertretung unseres Landes abzuhalten und aus dem Vorstand einer Stiftung zu entfernen, die Wissenschaft und Minderheiten fördern und schützen soll, daran gibt es ein öffentliches Interesse.
Dr. Pfeil zeigt an
Frau Pfeil stellte Strafanzeige durch einen Anwalt, der auch Vivian Fischer vertrat oder Beschuldigte in einem Maskenprozess.
In der Strafanzeige wird mir von ihrem Anwalt auf 25 Seiten so einiges unterstellt: Ich würde quasi Antifa-Kräfte auf Leute hetzen, dürfte “der sogenannten ,„Antifa“-Szene angehören oder ihr nahestehen” und versucht sehr viele Äußerungen anzugreifen. Er unterstellt mir auch, auf unlauterem Wege überhaupt den Namen von Dr. Beate Pfeil herausgefunden zu haben, was ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sei, Nachstellung und Erstellung einer Feindesliste.
Schon das ist falsch. Frau Pfeil fiel auf, weil sie bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Art Meinungsbeitrag von sich gab, da war sie zusammen mit vielen anderen Querdenkern, sie war allerdings dabei die eloquenteste. Entweder sagte sie bei ihrem Beitrag, wie sie hieß oder es hat mir jemand aus der Querdenken-Szene mit dem ich danach noch diskutierte erzählt.
Die Polizei ermittelt
Nun ja. Also beauftragte die Staatsanwaltschaft die Polizei zu ermitteln. Fast ein Jahr nach meinem Brief bekam ich dann eine E-Mail von der Polizei. Die bat mich, in einem Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen. Das tat ich ausführlich, legte Belege für meine Behauptungen vor und die Polizei meldete der Staatsanwaltschaft, sie sehe keinen Ansatz für eine Strafbarkeit, weder wegen Verleumdung, übler Nachrede, noch wegen Nachstellung.
Die Staatsanwaltschaft will Strafbefehl
Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, denn die bezeichung sei eine “ ehrenrührige Tatsache.” Das Amtsgericht sah das anders. Und wertete meine Äußerung als ein Werturteil.
„Querdenker SLAPP Versuch schlägt fehl: Man darf Bea P. eine “tragende intellektuelle Vordenkerin der Südbadischen Coronaleugner- und Querdenker-Szenen” nennen“ weiterlesen